Der Baldeggersee ist ein Naturschutzgebiet und gehört seit 1940 Pro Natura. Die naturnahen und unverbauten Ufer mit reichhaltiger Pflanzen- und Tierwelt sind das Ergebnis langjähriger Schutzbestimmungen. Deshalb darf am Baldeggersee nur in den Angelzonen geangelt werden. Die Angelbestimmungen sind zwingend zu beachten. Verboten ist u.a. das Angeln mit lebenden Fischen, das Angeln mit Setzschnüren oder Senknetzen oder das Hältern von lebenden Fischen. Das Angeln mit Widerhaken ist weiterhin verboten.
Das Team der Naturschutzaufsicht kontrolliert regelmässig die Einhaltung der Schutzbestimmungen am Baldeggersee. Das Aufsichtsteam des Sportfischervereins kontrolliert auf ihren regelmässigen Rundgängen das Einhalten der Angelbestimmungen.
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Der Bundesrat hat per 1. März 2014 die Fischereiverordnung revidiert und lässt das Angeln mit Widerhaken unter bestimmten Voraussetzungen zu. Am Baldeggersee wird die geltende Regel nicht geändert. Das Angeln mit Widerhaken ist am Baldeggersee weiterhin nicht erlaubt.
Als Besitzerin des Baldeggersees vergibt Pro Natura Saison-Angelpatente an die Einwohnerinnen und Einwohner der umliegenden Gemeinden Beromünster, Ermensee, Gelfingen, Hitzkirch, Hochdorf, Hohenrain, Lieli, Müswangen, Retschwil, Römerswil, Sulz.
Wer älter ist als 14jährig und ein Patent von mehr als einem Monat Gültigkeit bezieht, muss die vom Bund in einer Vollzugshilfe für die Kantone vorgeschriebene minimale SaNa-Ausbildung besuchen.
Alle, die keinen Kurs besuchen möchten, können sich für den Erwerb eines Kurzzeitpatentes mittels Faltblatt über die tierschutzrelevanten Aspekte informieren. Das Faltblatt steht als PDF zum Download beim BAFU bereit und kann dort heruntergeladen werden.
Der Sachkundenachweis ist erhältlich beim Netzwerk Anglerausbildung, Geschäftsstelle, Buebentalstrasse 30, 8855 Wangen, Tel. 055 450 50 63, www.anglerausbildung.ch.
Erstmaliger Bezug eines Patents: senden Sie eine Wohnsitzbestätigung oder eine Kopie eines Ausweisdokumentes mit gültiger Adresse sowie eine Kopie des Sportfischerbrevets oder des Sachkundenachweises an die Geschäftsstelle von Pro Natura Luzern.
Alle anderen Personen können zum Angeln direkt an ausgewählten Verkaufsstellen im Seetal Tageskarten lösen, gültig ab 1. Juni - 15. November. Die Verkaufsstellen sind:
Tageskarten kosten Fr. 20.-. Ein Jahrespatent (gültig jeweils vom 1. Mai bis 15. November) kostet Fr. 100.-.
Zwischen 2000 und 2010 wurden durchschnittlich 340 Tageskarten und 230 Patente pro Jahr ausgestellt.
Im selben Zeitraum fischten die Sportangler pro Jahr durchschnittlich 1'390 kg Fische aus dem Baldeggersee. Davon sind rund 50% Hechte, 30% Egli und 20% andere Fischarten.
Informationen zum Schutzgebiet Baldeggersee
Verhalten im Schutzgebiet Baldeggersee